Tierschutz

Tierschutz ist ein öffentliches und staatspolitisches Anliegen, das auf ethischen Normen gründet. Was landwirtschaftliche Nutztiere zu ihrem Schutz an Umgebungsstrukturen und Reizen brauchen, ist hingegen nicht ethisch, sondern biologisch, d.h. vom Tier her, zu begründen: «Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und dass ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.» (Schweiz. Tierschutzverordnung, 1981). Das Ausmass von gewährtem Tierschutz ist immer Ausdruck eines Kompromisses zwischen Nutz- und Schutzinteressen.
Die rechtlichen Grundlagen
- Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005
- Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung wurde 2008 komplett revidiert. Bei der Revision wurde dem Bestreben nach Straffung, Entschlackung und Stufengerechtheit sowie dem neuen Schwerpunkt auf Information und Ausbildung besonders Rechnung getragen. So dürfen Schlachttiere zum Beispiel nur vom Tierhalter selbst oder von ausgebildeten Personen transportiert werden. Dies ist neben den kurzen Transportwegen mit ein Grund, dass die Tiere möglichst stressfrei transportiert und geschlachtet werden können. Nebst der Gesetzgebung schafft der Bund aber auch über die selektive Ausrichtung von Direktzahlungen Anreize, den Ansprüchen von Nutztieren über das Minimum hinaus Rechnung zu tragen (z.B. BTS-Verordnung, 1998; RAUS-Verordnung, 1998).
Kurze Tiertransporte

Die Schweiz hat das strengste Tiertransportgesetz der Welt. Es sind nur kurze Transportzeiten erlaubt (maximale Fahrzeit sechs Stunden, maximale Transport-dauer inkl. Fahrzeit acht Stunden) und Tiertransporte dürfen nur von Personen mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden. In der Schweiz sind die Transportzeiten eh kurz, da die Schlachthöfe gleichmässig auf die wichtigsten Tierproduktionsgebiete verteilt sind. Diese Gründe, das strenge Tierschutzgesetz sowie die unabhängige Fachgruppe für tierschutzkonforme Tiertransporte und Schlachthöfe TTS sorgen dafür, dass die Tiere möglichst stressfrei und tierschutzkonform geschlachtet werden können.
Strenge Regeln bei der Schlachtung und Verarbeitung
Aufbauend auf den strengen Gesetze und Verordnungen bezüglich Tierschutz, Tiergesundheit und Fleischhygiene ist in der Schweiz die Schlachtung so umfassend geregelt, wie kaum ein anderer Bereich der Lebensmittelproduktion. Bereits an den Bau und die Einrichtung des Schlachthofes werden hohe Anforderungen gestellt, ebenso an die Betäubung der Tiere. Die Übertragung von Seuchen und eine Verunreinigung des Fleisches müssen verhindert werden. Deshalb wird vorgeschrieben, welche Teile des Tieres wie zu untersuchen sind, vor allem bei den empfindlichen inneren Organen. Im Zweifelsfall werden sie chemisch oder mikrobiologisch untersucht.
Vor, während und nach der Schlachtung

Weil die Fleischhygiene im Stall beginnt, steht schon der Tierhalter in der Pflicht. Die Tiere werden gesund und sauber zur Schlachtung gebracht. Sie werden so gefüttert und gepflegt, dass keine gefährlichen Stoffe ins Fleisch gelangen. Zudem sind sie von der Geburt bis zur Schlachtung in der Tierverkehrsdatenbank registriert
Auch die Verarbeitung erfolgt nach festgelegten Qualitätsstandards und wird laufend kontrolliert. Am Ende erhalten die Konsumenten transparente Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Nährwert, Aufbewahrungsbedingungen und Haltbarkeit des Produktes – bei Fleischprodukten zudem über die Herkunft der Rohstoffe.
Schlachtviehverordnung

Die wichtigsten Instrumente, mit denen der Bund den Schlachtvieh- und Fleischmarkt regelt, sind Massnahmen an der Grenze, Marktabräumung sowie Einlagerungs- und Verbilligungsaktionen. Der Bund verbessert damit die Markttransparenz und unterstützt den Markt.
Die rechtlichen Grundlagen:
- Artikel 46-51 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998
- Agrareinfuhrverordnung vom 26. Oktober 2011
- Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt vom 26. November 2003
Einen Grossteil der Aufgaben nimmt der Bund nicht selber wahr. Mit einem Leistungsauftrag – er wird periodisch öffentlich ausgeschrieben – sind diese Aufgaben vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an Proviande, die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, übertragen worden.