Die Schweiz bietet hervorragende Voraussetzungen, sodass Bauern und Fleischproduzenten tier- und umweltgerecht arbeiten können. Das Land ist geografisch bestens für Tierhaltung geeignet und stellt den Landwirten die natürlichen Ressourcen zur Verfügung, die es für eine artgerechte Haltung braucht. Ausserdem sorgen strenge Gesetze und Kontrollen für hohen Tierschutz und hohe Lebensmittelsicherheit.
Etwas mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche der Schweiz sind Grünflächen, die für die Viehhaltung verwendet werden. Diese sind oft so steil oder liegen so weit oben, dass sie für den Acker- und Obstbau nicht genutzt werden können. Wiederkäuer hingegen können das Raufutter auf den Wiesen und Bergweiden als Nahrung nutzen – daraus entstehen hochwertige Nahrungsmittel wie Milch, Käse und Fleisch.
Dank der grossen Niederschlagsmengen in der Schweiz kann weitgehend auf die künstliche Bewässerung der Wiesen und Weiden verzichtet werden. Während die Landwirtschaft weltweit rund 70% des gesamten Frischwassers verbraucht, sind es in der Schweiz lediglich 2%.
Schweizer Nutztiere erhalten streng kontrolliertes, art- und umweltgerechtes Futter. Insbesondere die Wiederkäuer bekommen zu 80% Raufutter – also Gras sowie Heu – und verhältnismässig wenig Kraftfutter. Das Tierfutter ist frei von gentechnisch veränderten Organismen und von Tiermehl. Hormone und Antibiotika zur Leistungsförderung sind in der Schweiz seit mehr als 20 Jahren verboten.
Die Schweiz produziert 83,7% des Tierfutters selbst. Beim Importfutter handelt es sich vor allem um Soja, das zu 96% aus zertifiziert nachhaltiger Produktion bezogen wird. Dies wird als Proteinkomponente in der Fütterung gebraucht.
Die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Dieses garantiert, dass die Tiere besonders artgerecht gefüttert und möglichst tiergerecht gehalten werden. Es schreibt aber auch vor, dass die Fahrtzeit bei Tiertransporten höchstens 6 Stunden betragen darf. In der EU hingegen sind beispielsweise für Schweine Transportzeiten von bis zu 24 Stunden erlaubt.
Der Grossteil der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe beteiligt sich an den freiwilligen Programmen «BTS» und «RAUS». BTS: Das Programm zur «Besonders Tierfreundlichen Stallhaltung» verbessert die Tierhaltung weiter, da es mit seinen Anforderungen über die geltenden Gesetze hinausgeht. 58% der Schweizer Nutztiere profitieren von BTS (Stand 2019). RAUS: Tiere schätzen frische Luft, weshalb das Programm «Regelmässiger AUSlauf im Freien» festschreibt, dass Schweinen und Rindern ein befestigter Aussenbereich offensteht. So erhalten zum Beispiel die Schweine eine grössere Gesamtfläche. 86,4% der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe beteiligen sich an diesem freiwilligen Programm (Stand 2019).
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Fleisch aus der Schweiz ist die Rückverfolgbarkeit von der Ladentheke über den Schlachtbetrieb bis zum Bauernhof. Eine lückenlose Kennzeichnung und genaue Begleitdokumente machen es möglich. Dank diesem System werden ausserdem Krankheiten bei Tieren rasch festgestellt und können zielgerichtet eingedämmt und bekämpft werden. Die Schweiz ist weitgehend frei von hochansteckenden Tierseuchen.